Rechtsprechung
   BFH, 03.11.2004 - X B 154/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17165
BFH, 03.11.2004 - X B 154/03 (https://dejure.org/2004,17165)
BFH, Entscheidung vom 03.11.2004 - X B 154/03 (https://dejure.org/2004,17165)
BFH, Entscheidung vom 03. November 2004 - X B 154/03 (https://dejure.org/2004,17165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme der Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör - Anforderungen an die gerichtliche Auseinandersetzung mit den Parteivorträgen in den Urteilsgründen - Möglichkeit einer anderen Entscheidung bei Beachtung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 130; ; AO 1977 § 174 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn tatsächliches Vorbringen nicht berücksichtigt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen auch zur Kenntnis genommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 2004 X B 154/03, juris, sowie die Nachweise bei Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 10a).

    cc) Zudem erfordert die schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, wenn sie sich --wie im Streitfall-- nur auf einzelnes Vorbringen und nicht auf den Gesamtinhalt des Verfahrens bezieht, dass der Kläger Ausführungen darüber macht, dass bei Beachtung des rechtlichen Gehörs und unter Zugrundelegung des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 2004 X B 154/03, juris; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 14).

  • BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03

    Protokollberichtigung; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör

    Hat das FG im Tatbestand des Urteils auf den Schriftsatz des Klägers ausdrücklich hingewiesen, ist die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schlüssig dargelegt (BFH-Beschluss vom 3. November 2004 X B 154/03, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht