Rechtsprechung
BFH, 03.11.2004 - X B 154/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Annahme der Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör - Anforderungen an die gerichtliche Auseinandersetzung mit den Parteivorträgen in den Urteilsgründen - Möglichkeit einer anderen Entscheidung bei Beachtung des rechtlichen Gehörs
- Judicialis
FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 130; ; AO 1977 § 174 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn tatsächliches Vorbringen nicht berücksichtigt wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 09.07.2003 - 5 K 396/01
- BFH, 03.11.2004 - X B 154/03
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04
NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart
Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen auch zur Kenntnis genommen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 2004 X B 154/03, juris, sowie die Nachweise bei Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 10a).cc) Zudem erfordert die schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, wenn sie sich --wie im Streitfall-- nur auf einzelnes Vorbringen und nicht auf den Gesamtinhalt des Verfahrens bezieht, dass der Kläger Ausführungen darüber macht, dass bei Beachtung des rechtlichen Gehörs und unter Zugrundelegung des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 3. November 2004 X B 154/03, juris;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 14).
- BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
Protokollberichtigung; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör
Hat das FG im Tatbestand des Urteils auf den Schriftsatz des Klägers ausdrücklich hingewiesen, ist die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schlüssig dargelegt (BFH-Beschluss vom 3. November 2004 X B 154/03, zitiert nach juris).